KFZ-Versicherung Leistungen

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Die Leistungen in der Kfz-Versicherung:

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt um eine gesetzliche Pflichtversicherung.

Der Bereich der Kfz-Versicherungen besteht allerdings nicht nur aus dieser gesetzlichen Haftpflichtversicherung, sondern aus einer ganzen Palette an Versicherungen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Abdeckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche hingegen wehren die Leistungen in der Kfz-Versicherung ab – was eine weitere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.

KFZ-Versicherung LeistungenDie Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung im Bereich der Kfz-Versicherungen und wird in zwei Bereiche unterteilt. Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt. Allerdings betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die man vorab vereinbart. Dazu können beispielsweise Schäden aus Überschwemmung, Hagel, Diebstahl, Sturm oder Brand gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Teilkaskoversicherung mit aufgenommen.
Bei der Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkaskoversicherung auch noch weitere Schäden ab. Hierbei geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Vollkaskoversicherung fallen.

Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung – ein Muss, um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen

Wer sein Fahrzeug trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung fährt und einen Unfall verursacht, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Das gilt für alle verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Zudem muss man natürlich auch mit einer Strafe für die fehlende Kfz-Haftpflichtversicherung rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen und die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen ist also keinesfalls zu verabsäumen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann zudem zur gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung auch noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. In der Regel sollten diese Zusatzversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung beispielsweise in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich beispielsweise zu einem selbstverursachten Unfall oder einem Diebstahl kommt, ersetzt man den Neuwert des Fahrzeugs. Das gilt meist, sofern das Fahrzeug nicht älter als 18 Monate ist oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens.

Auch diese Leistungen erbringt die Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für all jede Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Straßenverkehr verschuldet.

Hierbei kann es sich nur um Blechschäden, aber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kosten für deine Krankenhausbehandlungen. Die KFZ Haftpflichtversicherung bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Entschädigung. Diese hängt vom festgestellten Grad des verschuldeten Schadens ab. Verursacht man jedoch beispielsweise einen Unfall, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war. Dann trifft Sie nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil der Kosten selbst bezahlen und die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Kaskoversicherung, übernimmt ein Teil der Kosten diese Versicherung.

Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Kfz-Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht. Das Gesetz sieht jedoch eine Deckungssumme von maximal 50 Millionen Euro bei Vermögensschäden vor. Schließlich eine Obergrenze von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden (pro Person).

Wie hoch der Schaden ist, stellt ein Sachverständiger fest, den die Versicherungsgesellschaft beauftragt. Bei einem verschuldeten Unfall hat ausschließlich der Unfallgegner das Recht, einen Sachverständigen zu bestellen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Kfz-Versicherungen nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, aber auch bei der KFZ-Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Tarif. Dennoch muss er im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.

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