KFZ-Zulassung

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Bei der Kfz-Zulassung erhalten Sie heute weder einen Fahrzeugschein, noch einen Fahrzeugbrief.

Aufgrund der neuen EU-Richtlinien wurden im Jahre 2005 eine Reihe von neuen Bestimmungen hinsichtlich der Kfz-Zulassung festgelegt. Besonders betroffen sind die Fahrzeugpapiere, die man europaweit vereinheitlicht und fälschungssicher gestaltet hat. Eine Nachverfolgung ist aufgrund der neuen Registriernummern viel schneller und effektiver möglich.

Eine Kfz-Zulassung in Deutschland

KFZ-ZulassungWer heute sein Fahrzeug anmeldet, erhält nicht, wie früher der Fall, einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein ausgehändigt. Stattdessen erhält man eine Zulassungsbescheinigung, die sich in zwei Teile, den Teil I und dein Teil II, splittet. Diese Umstellung von Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil I/Teil II gestaltet man nicht zu hart. Deshalb werden bei neuen Anmeldungen, Ummeldungen oder technischen Änderungen nur mehr die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. Die alten Kfz-Briefe und Fahrzeugscheine werden dafür eingezogen. Die Gültigkeit der alten Dokumente bleibt so lange bestehen, solange man keine neuen Papiere ausstellt.

Bei der Kfz-Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ist heute immer öfter eine Einzugsermächtigung bezüglich der Kfz-Steuer zu unterschreiben. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung Steuerschulden haben, lehnt man eine Fahrzeuganmeldung generell ab. Für die Kfz-Zulassung Ihres Kraftfahrzeugs können Sie entweder ein externes Dienstleistungsunternehmen heranziehen oder selbst tätig werden. Vor allem jedoch, wenn Sie mehrere Fahrzeuge anmelden möchten, beispielsweise eine ganze Flotte an Firmenfahrzeugen. Dann kann sich die Abwicklung über ein spezialisiertes Unternehmen aufgrund der Tarifverhandlung auf alle Fälle lohnen. Nach der erfolgten Kfz-Zulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhält man seine Kennzeichen. Diese werden entweder per Zufall vergeben oder Sie können sich auch ein Wunschkennzeichen kaufen. Gerade bei Firmen reserviert man auch gerne Kennzeichen, um den Firmenfahrzeugen ein einzigartiges Auftreten zu ermöglichen.

Die elektronische Versicherungsbestätigung – KFZ zulassen binnen Sekunden

Wer sein KFZ zulassen möchte, muss eine Reihe von Unterlagen vorweisen. Bevor Sie den Gang zur Zulassungsbehörde antreten, sollten Sie sich also noch eingehend informieren, was Sie dort mitbringen müssen. Dies betrifft vor allem Fahrzeuge, die man im Ausland kauft.

Im Grunde sind folgende Dokumente bei der Kfz-Zulassung eines Fahrzeugs mitzubringen! Für Neuwagen, die man im Inland kauft, wird ein Personalausweis (zum Beispiel ein Reisepass oder die Meldebestätigung) benötigt. Abgesehen davon, müssen Sie auch die Versicherungsbestätigung vorweisen können. Diese wird als elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) übermittelt – früher war diese als Versicherungs-Doppelkarte bekannt.

Der Versicherer übermittelt die eVB-Nummer auf Anfrage!

Die Übermittlung einer eVB-Nummer bedeutet gleichzeitig auch, dass man bereits vorläufig mit einem Deckungsschutz versorgt ist. Im Folgenden auch dann, wenn der tatsächliche Vertrag noch in Bearbeitung ist. Dieser händigt Ihnen in der Regel erst nach der Kfz-Zulassung des Fahrzeugs aus. Bei einem Neuwagen ist es nötig, die Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, sind weitere Unterlagen nötig. Hierzu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie ein Nachweis für die Abgas- und Hauptuntersuchung. Sofern das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet war, ist auch die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung notwendig. Wenn Sie als Unternehmen ein Fahrzeug anmelden möchten, müssen Sie sich zusätzlich mit Ihrer Gewerbeanmeldung oder dem Handelsregisterauszug ausweisen.
Für jede Anmeldung ist eine Gebühr an die Zulassungsbehörde abzutreten. Diese beträgt in Deutschland geringstenfalls 25 Euro.

Kfz-Zulassung mit deutscher Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei Bedarf erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung oder beglaubigte Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister oder beglaubigte Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (Vereine)
  • schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (minderjährigen Fahrzeughalter)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Vollmacht (einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers)
  • SEPA-Lastschriftmandat

Alle Unterlagen für die Kfz-Zulassung benötigt man grundsätzlich im Original

Kosten

  • Verwaltungsgebühren
  • Kosten für die Kennzeichen

 

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