KFZ Versicherung kündigen

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Wann kann man die Kfz-Versicherung kündigen

Die Kfz-Versicherung beginnt in der Regel am ersten Tag des Jahres und Endet mit dem letzten Tag. Also am 31. Dezember. Wer seinen Vertrag beenden möchte, also die KFZ Versicherung kündigen will, muss einiges beachten, wie bei jedem anderen Vertragsverhältnis auch. Besser gesagt, er muss sich an gewisse Kündigungsfristen und Kündigungsformen halten.

Abgesehen davon gibt es aber natürlich auch immer wieder Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung möglich ist. Die Kündigungsfrist muss in diesem Fall nur teilweise oder oftmals auch gar nicht eingehalten werden.

Auch im Bereich der Kfz-Versicherung gibt es diese zwei Möglichkeiten! Einerseits ordentlich die Kfz-Versicherung kündigen. Andererseits außerordentlich die Kfz-Versicherung kündigen. Im Fachjargon spricht man bei einer außerordentlichen Kündigung oftmals auch von einer Sonderkündigung.

Im Falle einer ordentlichen Kündigung kann man die Kündigung in der Regel bis zum 30. November einreichen, um den Vertrag mit Ende des Jahres kündigen zu können. Wird keine, oder keine rechtzeitige Kündigung eingereicht, verlängert sich der Versicherungsvertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. Bei der Einreichung der Kündigung muss man darauf achten, dass dies schriftlich und am besten auch in eingeschriebener Form erfolgt. So kann man im Zweifelsfall immer nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Wann kann man außerordentlich die Kfz-Versicherung kündigen?

Bei den Kfz-Versicherungen gibt es, wie bereits angeführt, auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Im Wesentlichen kann es hier drei verschiedene Gründe für eine außerordentliche Kündigung geben:

KFZ Versicherung kündigenZum einen hat man als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämie erhöht. Hierbei muss die Kündigung allerdings spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung schriftlich erfolgen. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht ist ein eingetretener Schadensfall, den man an den Versicherer meldet. Auch, wenn man alles ordnungsgemäß abgehandelt und zwischen Versicherten und Versicherung geklärt hat. So hat der Versicherte hier die Möglichkeit binnen zwei oder vier Wochen (je nach Vertrag) seine außerordentliche Kündigung einzureichen. Die dritte und letzte Variante einer vorzeitigen Vertragskündigung ist der Wechsel oder die Stilllegung der Kfz-Versicherung. Hierbei müssen die Kündigungsfristen ebenfalls nicht eingehalten werden. Stattdessen kann der Wechsel sofort vorgenommen werden. Dieser außerordentliche Kündigungsgrund nennt sich im Fachjargon auch „Wegfall des versicherten Risikos“.

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