Zulassungsbescheinigung Teil 2

Zulassungsbescheinigung Teil 2 auch Fahrzeugbrief genannt

Beim Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) handelt es sich um eine Urkunde, die den Besitz, die Zulassung und die wichtigsten technischen Daten eines KFZ aufweist. Eingeführt wurde der Fahrzeugbrief (in Österreich „Typenschein“ und in der Schweiz „Fahrzeugausweis“) bereits im Jahre 1934. Er muss und sollte nicht im KFZ mitgeführt werden. Diesen Part übernimmt die Zulassungsbescheinigung Teil 1, die EU-weit gleich benannt und dargestellt wird. Der Fahrzeugbrief wird bei Zulassungsveränderungen, wie zum Beispiel einem Besitzwechsel, einem Wohnortwechsel oder der gleichen, nicht eingezogen und neu ausgestellt. Stattdessen wird dieser mit einem speziellen Vermerk versehen, sodass jede Veränderung an der Zulassung eines Fahrzeugs auch noch Jahre später nachvollzogen werden kann.

Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 2 handelt es sich um eine sogenannte Besitzurkunde. Der Besitz es Fahrzeugbriefs bescheinigt daher in erster Linie auch den Besitz über das jeweilige Fahrzeug. Führt man den Fahrzeugbrief also im KFZ mit und jemand stiehlt es, sehen dies viele Diebstahlversicherungen als „grob fahrlässig“ an. Ein Leistungsanspruch entfällt daher in den meisten Fällen.

Die Inhalte des Fahrzeugbriefs der Zulassungsbescheinigung Teil 2

Zulassungsbescheinigung Teil 2Der Fahrzeugbrief muss natürlich bestimmte Inhalte aufweisen, um als solches gültig zu sein. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Individualisierung des Fahrzeugs. Diese wird durch die Anführung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (ehemals Fahrgestellnummer) erreicht. Hierbei handelt es sich um eine 17-stellige Nummer, die vom Hersteller vergeben wird und international genormt ist. Abgesehen von der Fahrzeug-Identifizierungsnummer muss das Fahrzeug im Fahrzeugbrief auch einem bestimmten Kennzeichen und somit einem Besitzer zugeordnet werden. Um auch die technische Zulassung des Fahrzeugs nach den aktuellen EU Richtlinien deutlich zu machen, muss man auch dies im Fahrzeugbrief anführen.

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